Heizungstausch
Effizient - Nachhaltig - Zukunftsorientiert
Alles, was Sie wissen müssen!
Fördersätze und förderfähige Heizsysteme
30 % Basisförderung - Heizungstausch
- Wärmepumpen
- Biomasseheizung
- Solarthermie
- Brennstoffzellenheizung
- Wasserstofffähige Heizung
- Wärmenetzanschluss
- ggf. + 5 % Effizienzbonus (Erdwärmepumpen, Luft- Wasser- Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel)
- ggf. + 2.500,00€ Zuschlag (Biomasse mit Staubfilter)
Antragsteller
Privatpersonen, Unternehmen, staatliche oder kommunale Institutionen, gemeinnützige Organisationen sowie Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften
Gut zu wissen
Seit 2024 läuft die Förderung über die KfW!
Voraussetzung
für die staatliche Förderung ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
Heizungs-Boni
Boni können kombiniert werden, so sind max. 70% Förderung möglich.
Selbstnutzende Eigentümer können ggf. von weiteren Boni und damit höheren Fördersätzen profitieren.
Klimageschwindigkeitsbonus: Bei Austausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen oder mindestens 20 Jahre alten Biomasse- und Gasheizungen.
Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 40.000,00€ können diesen Bonus zusätzlich erhalten.
Förderfähige Investitionssumme
Die Höhe der förderfähigen Investitionssumme ist abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
Beispiele:
Downloads
| PDF | Plakat Heizungstausch